
Die Kindergartenpflicht betrifft Kinder, die vor dem 1. September des jeweiligen Kalenderjahres fünf Jahre alt sind und den Hauptwohnsitz in Wien haben.
Die Besuchspflicht beginnt mit dem 1. Schultag des Schuljahres. Der Besuch muss im Ausmaß von mindestens 20 Stunden an mindestens vier Tagen pro Woche erfolgen.
Das Fernbleiben von der Kinderbetreuungseinrichtung ist gerechtfertigt bei:
Sollte ein Kind die Betreuungseinrichtung nicht regelmäßig besuchen, sind wir als Kinderbetreuungseinrichtung verpflichtet die MA 11 darüber zu verständigen.
Von der Besuchspflicht ausgenommen sind Kinder,
Bei Vorliegen eines Ausnahmegrundes, außer der vorzeitige Schulbesuch, müssen Erziehungsberechtigte das schriftlich bei der MAG ELF anzeigen: Anzeige einer Ausnahme von der Besuchspflicht.
Vorschularbeit in der Kindergruppe
„Schulvorbereitung“ dient nicht alleine der Vorbereitung auf die Schule, sie ist eine umfassende, ganzheitliche Vorbereitung auf das Leben. Sie beginnt mit der Geburt und ist Bildung von Anfang an und immanenter Bestandteil der Bildungsarbeit in Kindergärten.
Jedes Kind soll möglichst früh, optimal und nachhaltig gefördert werden. Kinder erwerben so all diejenigen Kompetenzen, die sie brauchen, um sich später in der Schule oder im Leben aktiv zu beteiligen, selbstständig und in der Interaktion mit anderen zu lernen, für sich selbst und andere Verantwortung übernehmen zu können und kompetent mit Veränderungen umzugehen.
Dem freien Spiel als einer selbstbestimmten und lustbetonten Form des Lernens kommt im Jahr vor dem Schuleintritt nach wie vor große Bedeutung zu. Aus diesem Grund ist das
„Lernen im Spiel” auch bei uns ein wichtiger Teil in unserer Bildungsarbeit.
Die Ausführungen zu den Bildungsbereichen und die angeführten pädagogischen Impulse sind so gestaltet, dass die im BildungsRahmenPlan formulierten Prinzipien berücksichtigt sind.